Bewährung
Tod auf dem Spielplatz: Bewährungsstrafe
Amtsgericht in Offenbach übt Kritik an den Verantwortlichen: "Viele Menschen haben an vielen Stellen versagt"
Im Prozess um den tödlichen Spielplatzunfall in Obertshausen hat das Amtsgericht Offenbach den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft verurteilt. Prozessbeteiligte forderten, die Verantwortlichen bei der Stadt und beim TÜV Rheinland zur Rechenschaft zu ziehen.
VON JUTTA RIPPEGATHER
Offenbach · 1. Oktober · Amtsrichter Karsten Koch sprach von einem "Skandal". Trotz schwerer Mängel habe der TÜV Rheinland das Einmast-Spielgerät freigegeben, das im Februar 2002 den vierjährigen Timo erschlug. Statt aus dem Unfall Konsequenzen zu ziehen, sähen die Rheinländer keinen Handlungsbedarf. Dabei habe der vom Gerätehersteller beauftragte TÜV-Mitarbeiter aus Unkenntnis der DIN-Normen zu verantworten, dass der Holzmast nicht ordentlich imprägniert war. "Es ist eine Schande."
Der Richter kam zu dem Schluss, dies sei ein Grund dafür gewesen, dass der Mast so morsch werden konnte und an jenem Februartag umstürzte. "Viele Menschen haben an vielen Stellen versagt." Auch die Verantwortlichen der Stadt Obertshausen. Die hätten weder Lagerung noch Aufstellung des Geräts überwacht, geschweige denn den Spielplatzbeauftragten beim Bauhof zu den vorgeschriebenen Schulungen geschickt. Richter Koch: "Es gab keine der Norm entsprechenden jährlichen Untersuchungen." Und die Auswahl des Sicherheitsprüfers sei "grob fahrlässig erfolgt".
Dieser Sachverständige, der am Freitag verurteilt wurde, war nie nach Befähigungsnachweisen oder Zeugnissen gefragt worden. Eine Empfehlung der Stadt Maintal habe gereicht, um den 61-Jährigen 1994 mit der Sicherheitsüberprüfung der Schießstände, bei der Feuerwehr oder eben bei den Spielplätzen zu beauftragen, sagte Engelbert Soggel, der Timos Eltern als Nebenkläger vertrat. Auch bei der Stadt Bad Vilbel habe keiner gefragt, ob der Angeklagte sich mit Holz oder Holzgerät überhaupt auskennt. "Hier hat jeder versucht, seinen Job so schlecht und billig wie möglich abzuziehen und mit dem größten Gewinn." Und der Angeklagte habe sich überschätzt.
Hart ging Soggel mit der Staatsanwaltschaft ins Gericht. Sie habe kein Interesse daran, gegen den damaligen Bürgermeister und den Bauamtsleiter zu ermitteln. Der Ex-Rathauschef war jahrzehntelang bei der Staatsanwaltschaft als Amtsanwalt beschäftigt. "Deswegen sollten wenigstens jetzt die weiteren Ermittlungen von einer Behörde geführt werden, bei der auch nicht die leisesten Zweifel an der Objektivität aufkommen könnte", sagte Richter Koch.
Mit seinem Urteil folgte der Vorsitzende dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und weitestgehend der Verteidigung. Der Angeklagte darf drei Jahre seinen Beruf nicht ausüben und muss seine Alkoholsucht behandeln, wegen der das Gericht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ausschloss.
Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Weil der Mann bereits im März wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen und zweifacher Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren. Koch: "Die Alternative wäre eine Freiheitsstrafe gewesen. Und das wollte keiner der Beteiligten."