Freispruch

Zwei Freisprüche nach tödlichem Spielplatzunfall in Menden

Quelle: General Anzeiger 28.11.2006

Siegburger Richter Henning Bänke konnte weder dem Bauhofmitarbeiter noch dem Paderborner Geschäftsführer des Spielgeräteherstellers den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nachweisen.
Freispruch für den Kolonnenführer des Sankt Augustiner Bauhofs, und Freispruch für den Geschäftsführer eines Paderbomer Spielgeräteherstellers - so lautet das Urteil, das Richter Henning Bänke am Montag fällte. Die beiden saßen vor dem Siegburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank. Wie berichtet, spielte am 15. Oktober 2003 ein siebenjähriges Mädchen auf dem Spielplatz „Krumme Lanke“ in Menden auf einem Kletterturm, strangulierte sich an einem Seil, das auf einer Rampe befestigt war, und verletzte sich tödlich.


„Wir können beiden Angeklagten keine persönliche Verantwortung für das tragische Ereignis nachweisen“, sagte der Richter. Schnell war zu erkennen, dass zumindest dem Augustiner Bauhofmitarbeiter keine persönliche Verantwortung nachzuweisen ist. „Wenn wir dem Geschäftsführer des Spielgeräteherstellers zubilligen, dass er sich auf das Zertifikat des TÜV verlassen kann, müssen wir das auch dem Bauhofmitarbeiter zugestehen“. Ihm könne nicht abverlangt werden, was laut Aussage der TÜV-Sachverständigen nur fünf Experten in Deutschland erkannt hätten: „Dass durch die Anbringung des Seils eine Kopffangstelle entstanden ist“, sagte Bänke. Auch dem Geschäftsführer sei laut Bänke keine persönliche Verantwortung nachzuweisen. Die Frage, ob er Kenntnis von den Unfällen in Windeck und Darmstadt hatte, bevor es zu dem tödlichen Unfall in Menden kam, konnte die Verhandlung nicht beantworten. Zum Darmstädter Unfall hörte das Gericht noch zwei Zeugen. Zunächst eine 44-jährige Erzieherin, die sich kurz nach dem Unfall in dem Kindergarten umgehend mit einem Sachbearbeiter des Spielgeräteherstellers in Verbindung gesetzt hatte. „Ich habe dem Sachbearbeiter mit aller Deutlichkeit den Unfall geschildert“, sagte sie. Einen ganz neuen Aspekt brachte die Aussage des Sachbearbeiters in die Verhandlung. Der 31-Jährige belastete den Geschäftsführer: „Ich weiß nicht, ob er zum damaligen Zeitpunkt Kenntnis von den Unfällen hatte, ich glaube es aber schon.“ Er habe zu dem Unfall in Darmstadt ein Protokoll angefertigt, in dem klar stand, dass ein Kind sich stranguliert hat und bewusstlos war. Die Worte „Strangulation“ und „bewusstlos„ habe er im vergangenen Jahr auf persönliche Anweisung des Geschäftsführers aus dem Protokoll streichen müssen. „Ich habe das gemacht, um meinen Arbeitsplatz zu behalten“, so der 3l -Jährige. Weder die Aussagen des Sachbearbeiters noch die Durchsuchung der Geschäftsräume des Spielgeräteherstellers am vergangenen Montag waren für den Staatsanwalt von strafrechtlicher Relevanz. „Dass er im Nachgang versucht hat, seinen Unternehmer reinzuwaschen, kann ich ihm nicht vorwerfen“, so der Anklagevertreter. Für den Bauhofmitarbeiter beantragte er einen Freispruch „erster, für den Spielgerätehersteller dritter Klasse“. Das freute zwar den Verteidiger des Augustiner Bauhof-Kolonnenführers, dennoch erhob der Jurist gegenüber dem TÜV und der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. „Was ist ein TÜV-Zertiflkat wert, wenn man sich nicht darauf verlassen kann“, sagte der Verteidiger.