Sonderheft

Verkehrsicherungspflicht für den Spiel- und Sportbereich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer hat mit ihrem Sonderheft

"Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung"

darauf hingewiesen, dass eine gut funktionierende haftungsrechtliche Organisation zwingend erforderlich ist.
Sie führt unter anderem aus:
„Zwar berücksichtigt die Rechtsprechung inzwischen zunehmend den Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit als Element der Zumutbarkeit in ihren Entscheidungen zum kommunalen Haftungsrecht.
Dies darf jedoch nicht als Freibrief verstanden werden. Eine eingeschränkte (finanzielle) Leistungsfähigkeit lässt nicht die Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen zur Schadenverhütung per se entfallen, sondern hat allenfalls Einfluss auf die Art und Weise bzw. den Umfang dieser Maßnahmen sowie ihrer Zeitabstände.
An dieser Stelle sei nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Maßstab für die Anforderungen an die haftungsrechtliche Organisation allein die Grundsätze sind, die sich aus der einschlägigen Rechtsprechung ergeben.“


Zu einer gut funktionierenden Organisation gehört eine schriftliche Instruktion, in der die Verantwortlichkeiten schriftlich festgelegt werden.
Folgende Punkte sind zu Regeln:Organisation für die
- Verantwortungsebene
- Entscheidungsebene
- AusführungsebeneAufgaben und Kompetenzen der Entscheidungs- und AusführungsebeneKontrollzeiträumeKontrollunterlagenZur Durchführung der Arbeiten dürfen nur qualifizierte Mitarbeiter herangezogen werden.
Als Qualifikation gilt:
Mitarbeiter in diesen Bereichen müssen sachkundig sein.

Als sachkundig gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungsgegenstände und Geräte hat und mit den einschlägigen Regeln und Normen vertraut ist.

Hierzu sind gezielte regelmäßige Schulungen über Wartungsaufgaben und Instandhaltung notwendig, die jährlich zu wiederholen sind.

Eine qualifizierte Wartung und Instandhaltung schützt das Leben und die Gesundheit der Nutzer. Darüber hinaus mindert sie die Haftungsrisiken, denen die Kom-munen, aber auch ihre Mitarbeiter sowohl in zivil- wie auch in strafrechtlicher Hinsicht ausgesetzt sind.